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Gemeinsame Sache von Bund, Land und Region

Ohne Geld geht es nicht. So zahlen alle Verbandsmitglieder Beiträge, deren Höhe sich nach dem Einheitswert von Grundstücken und Gebäuden richtet. Der Eigentümer eines Grundstücks mit Haus im Verbandsgebiet hat pro Jahr 0,8 Promille des Einheitswertes zu zahlen. Für ein normales Einfamilienhaus sind das etwa 20 Euro im Jahr. Insgesamt kommen so rund eine Million Euro im Jahr zusammen, die überwiegend für die Deichunterhaltung ausgegeben werden.

Die Finanzierung von Deicherhöhungen und –verstärkungen im Rahmen des Küstenschutzprogrammes wird über einen außerordentlichen Haushalt geregelt und zur Zeit zu 70% vom Bund und zu 30% vom Land Niedersachsen finanziert. Im Artikel 91a (1) des Grundgesetzes ist die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes festgeschrieben. Danach werden u. a. die Kosten von Deicherhöhungen mindestens zur Hälfte vom Bund getragen. Die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe bereitgestellten Mittel orientieren sich am Bedarf und schwanken somit jährlich. Die Mittel sind meist knapp bemessen, so dass stets nur die dringlichen Küstenschutzvorhaben in Angriff genommen werden können.