150 Jahre Erfahrung und Wissen für den Deichschutz von morgen

In der Wesermarsch waren Deiche schon immer lebenswichtig. Und es gab seit jeher Menschen, deren Aufgabe es war, auf die Deiche zu achten. Residierte schon im 17. Jahrhundert ein Deichgraf auf Gut Neuenhuntorf bei Berne, mündeten die wachsenden Aufgaben des Deichschutzes im 19. Jahrhundert in den I. Oldenburgischen Deichband. Als Deichgenossenschaft durch die Deichordnung für das Herzogtum Oldenburg vom 8. Juni 1855 (ODO, Art. 14) gegründet, nahm er am 1. Januar 1856 seine Arbeit auf. Den Vorsitz hatte von nun an der Amtmann (ab 1880: Amtshauptmann) des Gebietes inne, für den der Deichband zuständig war.

Seit 1939 werden die Organe des Deichbandes nach den Bestimmungen der Ersten Wasserverbandverordnung von 1937 und seit 1991 nach denen des Wasserverbandsgesetzes gebildet. Statt dem Amtmann steht heute ein vom Vorstand vorgeschlagenes, vom Verbandsausschuss gewähltes und von der Aufsichtsbehörde berufenes Mitglied des Deichbandes an seiner Spitze.

Falls Sie wissen möchten, wer wann dem Deichband vorstand, verweisen wir auf den Artikel Vorsteher des I. Oldenburgischen Deichbandes seit 1856. Welche Bedeutung dem Deichschutz zukommt, wird besonders deutlich, wenn man sich Bilder vergangener Sturmfluten ansieht, so z.B. im Artikel Die Sturmflut von 1962.

 

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